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Digitaler Nachlass: Vor dem Erbfall digitale Vorsorge treffen!

Gemäß der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 (https://www.ard-zdf-onlinestudie.de/files/2020/2020-10-12_Onlinestudie2020_Publikationscharts.pdf) benutzen in Deutschland zurzeit 66,4 Millionen Menschen ab 14 Jahren das Internet. Dabei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 (https://wearesocial.com/de/blog/2021/02/digital-2021-wie-digital-ist-deutschland ) von We Are Social (https://wearesocial.com/de/) zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Zeitgleich hinterlassen sie Unmengen an persönlichen und beruflichen Daten und Informationen auf den verschiedenen Onlinekanälen.

Nichtsdestotrotz machen sich nur die wenigsten Menschen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihrem digitalen Erbe im Todesfall geschehen soll.

Ärgerlicher noch: Viele von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über ihren digitalen Nachlass ebenso verfügen können, wie über ihren analogen Nachlass. Dies führt dazu, dass sie für diesen Zweck häufig keine Nachlassregelungen treffen.

Die Auswirkungen: Die Hinterlassenen müssen im Sterbefall, nicht nur den Verlust eines Menschen in ihrer Umgebung verkraften. Sie haben meistens auch keine Option auf wesentliche Accounts und Daten zuzugreifen. Zeitgleich müssen sie mitunter alle Kosten für laufende Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da alle Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen.
Vor diesem Hintergrund ist es angemessen, dass zukünftige Erblasser sich rechtzeitig mit ihrem digitalen Nachlass beschäftigen und eine durchdachte Nachlassplanung erstellen.

Das digitale Leben kennt kein Fälligkeitsdatum!

Die elektronischen Spuren, die ein Internetnutzer bei seinen Tätigkeiten im Internet hinterlässt, sind nicht nur vielschichtig, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Erbe.

Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Begriffsbestimmung ((https://www.sit.fraunhofer.de/fileadmin/dokumente/studien_und_technical_reports/DigitalerNachlass-Studie-Webversion.pdf?_=1594381988) des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (https://www.sit.fraunhofer.de um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Hierzu gehören nicht nur alle Rechte und Pflichten sowie Rechtsverhältnisse, die mit der Nutzung von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch jegliche Daten die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Diensten sowie allen Online-Nutzerkonten und -Portalen gespeichert sind.

Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:

• E-Mail-Accounts,
• Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste,
• Profile und Informationen in sozialen Netzwerken,
• Messenger- und Cloud-Dienste,
• Konten bei Streamingdiensten,
• Konten in Onlineshops,
• digitale Zahlungsarten,
• Urheberrechte und andere Rechte an Bildern, Weblogs, Foreneinträgen,
• Abos für Online-Zeitschriften,
• Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books,
• Lizenzen und Nutzungsrechte für Software,
• Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern

Außerdem gelten alle digitalen Daten wie Fotos, Videos oder Dateien, die auf einem Rechner, mobilen Endgerät oder sonstigen Datenträger gespeichert sind als digitale Erbmasse.

Ferner werden in einigen Fällen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die rechtliche Lage ist hier jedoch streitig, da unter anderem der materielle Wert der jeweiligen IT-Hardware dahingehend bestimmt, ob diese unter die spezifische digitale Nachlassregelung fällt oder nicht.

Erbrecht kennt keinen Datenschutz!

Es gibt im deutschen Erbrecht bis dato keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass.

Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen verschiedenartigen Rechtsgebieten in Berührung kommen. Dazu gehören hauptsächlich das postmortale Persönlichkeitsrecht (http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=&find=Pers%F6nlichkeitsrecht ), das Telemediengesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/inhalts_bersicht.html)
das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/inhalts_bersicht.html) sowie das Erbrecht (https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1922.html).
Prinzipiell werden für den digitalen Nachlass aber dieselben Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/1922.html) sämtliche Rechtsverhältnise, Rechte und Pflichten im Sterbefall auf die Erben übergehen.

Aus diesem Grund haften – und zahlen –die Erben nicht nur für laufende Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil ((https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020119.html)) des Bundesgerichtshofes (https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html) auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Herausgabe der Daten oder deren Vernichtung zu.

Schon zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!

Plötzliche Schicksalsschläge wie Krankheit, Unfälle und Tod können jeden Menschen unerwartet treffen. Gerade Unternehmen müssen die Fälle von Krankheit und Unfall pünktlich bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihres Unternehmens verantwortungsbewusst zu gewährleisten.
Daher ist es wichtig, sich zeitnah mit der Themenstellung „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den privaten als auch den unternehmerischen Bereich.

• Privater digitaler Nachlass

Im persönlichen Umfeld empfiehlt es sich, eine grundlegende Bevollmächtigung oder ein Testament für den digitalen Nachlass zu erstellen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Dienstleister für digitales Erbe.
Das Wesentliche hierbei ist es, den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, im Bedarfsfall prompt auf wichtige Accounts zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um überflüssige laufende Zahlungen zu stoppen.

Daher sollten vor allem folgende Punkte auf einer privaten „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:

  • Zugangsdaten zu allen relevanten E-Mail-Konten
  • Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und weiteren Bezahldiensten
  • Zugangsdaten zu sozialen Netzen, Streaming-Angeboten sowie anderen Online-Konten und Plattformen
  • Entsperrcodes und PIN-Codes für persönliche Endgeräte wie Smartphones, Notebooks, Tablets und Co.

• Dienstlicher digitaler Nachlass

Im beruflichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugriff auf die Accounts über eine „Generalvollmacht“ zu regulieren. Der Benefit hierbei ist, dass nicht nur im Todesfall, sondern auch bei lang anhaltenden Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Betriebe stets einen Master-Zugriff auf die Konten der Beschäftigten haben und somit wichtige Unternehmensdaten permanent gesichert sind.

Eine weitere Möglichkeit den digitalen Nachlass im beruflichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert speichern und verwalten können.

Beständig dranbleiben beim digitalen Nachlass!

In Anbetracht der Gegebenheit, dass die digitale Erbmasse mit jedem Klick, mit jeder Anmeldung und jeder besuchten Internetseite größer wird, ist es sinnig, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln.

Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können zukünftige Erblasser einerseits gewährleisten, dass Hinterbliebene im Todesfall Zugang auf wesentliche Zugänge erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Andererseits können sensible Informationen und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch beschützt werden.

Die nachfolgende Kontrollliste kann Sie dabei unterstützen, Ihren digitalen Nachlass zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  1. Fertigen Sie eine Liste an, die sämtliche benutzten Onlinekonten, Profile und Mitgliedschaften einschließlich Zugangsdaten aufführt.
  2. Deponieren Sie das Register als Dokument oder gesichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.
  3. Legen Sie in einer Vollmacht oder einem Testament fest, was mit ihren Daten und Vermögenswerten im Sterbefall oder Handlungsunfähigkeit geschehen soll.
  4. Deklarieren Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.
  5. Entfernen Sie zyklisch Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Fotos, die niemandem in die Hände fallen sollen.
  6. Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert speichern und organisieren können.
  7. Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu verschlüsseln und die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Informationen zu wahren.

Sorgen Sie zeitig vor: Denn das Projekt „Mein digitaler Nachlass“ gilt für uns alle!

Wir sind seit langem in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Käufe über Online-Portale, das Erledigen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Plattformen, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Benutzung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Web geregelt. Umso wesentlicher ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, wer den eigenen digitalen Nachlass verwalten darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall geschehen soll.

Wir von Wimmer IT empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ zu beschäftigen und passende Vorkehrungen zu treffen. Nur so können Sie Transparenz für Ihre Erben und sich schaffen und Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Wünschen regeln.

Sie haben noch Fragen zum Einsatz einer Passwort-Manager-Lösung sowie einer passenden Verschlüsselungssoftware?

Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne und sagen Ihnen auch, falls Sie einen Fachanwalt hinzuziehen sollten.